Der Heimplatz, eigentlich „Pfauen“ oder „Kunsthaus“, ist mir seit der Kantonsschulzeit in den 1950-er Jahren ein wichtiger Platz. Die Erweiterung des Moserbaus mit dem grossen Saal im Obergeschoss hat ihm damals eine neue Form gegeben. Das grosse, frei über dem Platz schwebende, jeden Windhauch sichtbar machende Mobile von Alexander Calder, das heute unbeweglich, seiner Seele beraubt, über Chipperfields monumentaler Treppe hängt, hatte, zusammen mit der grossen Betonskulptur von Robert Müller den Platz mit Kunstwerken bereichert.
Als 2008 der Wettbewerb für den Erweiterungsbau vorbereitet wurde, wäre es nötig und richtig gewesen, auch den Platz in die Überlegungen einzubeziehen und insbesondere die Heimstrasse, die ihn schräg durchschneidet, aufzuheben. Die Jury hatte nur das neue Gebäude beurteilt, am Platz war niemand interessiert.
Zehn Jahre später hat der Gemeinderat die Stadt verpflichtet, den Platz mit Velowegen zu ergänzen. Mit einem Verkehrs- und Gestaltungskonzept für den Bereich Bellevue-Kreuzplatz-Heimplatz habe ich die Stadt ersucht, den Perimeter und das Programm des Studienauftrags so zu erweitern, dass am Heimplatz städtebauliche Verbesserungen möglich werden. Das hat erneut niemanden interessiert. Ein offenes Fachgespräch wurde auch im April 2019 nicht möglich, als ein Gesamtkonzept mit Einschluss des Hochschul- und Spitalgebietes vorgelegt wurde.
Um die Machbarkeit der Vorschläge zu belegen, wurde das Konzept mit zwei Plänen im Mst 1: 500, einen für den Heimplatz und einem zweiten für die anschliessende Rämistrasse ergänzt. Auch diese waren den zuständigen Behörden kein Gespräch wert.
Der Studienauftrag hat 2019 zum Vorschlag geführt, die Verkehrsinsel in der Platzmitte aufzuwerten, - ein städtebaulich unverständliches Konzept, weil die Häuser den Platz räumlich bestimmen und nicht der Verkehr. Deshalb wurde konkret aufgezeigt, wie es, ohne grundsätzliche Änderungen am Verkehrskonzept, möglich ist, dem Erweiterungsbau des Kunsthauses und dem Schauspielhaus tiefere Vorbereiche zu geben. Auch diese Vorschläge wurden nicht zur Kenntnis genommen und der Verfasser auf die öffentliche Auflage nach §13 Strassengesetz verwiesen. Diese Möglichkeit konnte er allerdings erst drei Jahre später wahrnehmen. Der Projektvorschlag „Vom Heimplatz zum Kunsthausplatz“, gezeichnet im Mst. 1: 500, belegt dessen Machbarkeit. Die Stadt hat inzwischen allerdings mehr als eine Mio. Fr. für ihr Projekt ausgegeben. Wird sie bereit sein, daran mehr als marginale Details zu ändern? (Stand: 25.04.2023) Warum darf die Öffentlichkeit erst mitwirken, wenn das Projekt fertig vorliegt?